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Ihr
"Auto-Einkauf-Stress"
hat
anhand unseres Angebotes ein Ende gefunden.
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Wir
glauben das Sie auch nach längerem Suchen
keine
besseren ehrlichen Hauspreisnachlässe / Hausrabatte finden,
denn
unsere Angebotspreise gelten auch nachher,
wenn
Sie Ihren Neuwagen bezahlen und abholen.
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Tageszulassung
1
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Manche
Werksvertragshändler
haben
bessere Nachlässe als andere Händler.
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Dies
ist bedingt durch
Tageszulassungen
und Kurzzeitzulassungen !
....
Was
ist eine Tageszulassung !
Viele
unserer Fahrzeugangebote haben den Hinweis:
Tageszulassung
bzw. Kurzzulassung.
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Bei
der Tageszulassung bekommt der Vertragshandel/Großhandel
bei
der Tageszulassung einen etwas höheren Nachlass,
wenn
er ein Fahrzeug auf seinen Namen für
einige
Tage ca. 1-31 Tage auf sein Unternehmen anmeldet.
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Der
Hersteller produziert hat wenig Platz zum abstellen,
da
müssen die Händler auch ständig Fahrzeuge abnehmen.
Die
Händler werden ständig mit Nachschub versorgt.
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Der
Händler bekommt damit einen höheren Preis-Einkaufs-Nachlass
und
somit kann Händler diese Fahrzeuge kurzfristig besser verkaufen,
weil
er einen höheren Rabatt an den Kunden weiter geben kann.
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Der
Händler bekommt Nachlass wenn er das Fahrzug auf sich
1
Tag oder bis 31 Tage zugelassen hat.
Auch
die Zulassungszahlen für die Statistik
sehen
für den Hersteller besser aus.
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Bei
Tageszulassung gibt es auch Fahrzeuge die er vom Lager anbietet
und
damit auch an den Kunden sofort übergeben kann.
In
solchen Fällen kann solch eine Tageszulassung auch schon einige Tage
oder
Wochen auf dem Hof des Händlers stehen.
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Unsere
Neuwagen Angebote beziehen sich aber meistens anhand
auf
Wunsch-Neubestellungen, die nach Kundenwunsch gebaut werden
und
auch im Zeitraum von 1 - 31 Tage an den Kunden übergeben
werden.
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Natürlich
werden Tageszulassungen als Neufahrzeuge eingestuft.
Diese
haben keine Laufleistung.
Nach
der Tageszulassung kann der Kunde (Käufer)
seinen
Neuerwerb auf sich anmelden.
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Im
Fall Tageszulassung auf den autor. Vertragshändler,
werden
Sie nach durch ihre Anmeldung (auf ihren Namen)
mit
Form Übergabe/Bezahlung dann Besitzer und Eigentümer.
Sie
bekommen die Fahrzeugpapiere
(Brief
und Schein heute Zulassungsbescheinigung Teil I+II),
zusätzlich
die Rechnung mit allen Angaben wie
Hersteller,
Modell Typ, Code Fahrgestellnummer und Kilometerstand.
,,,,
Überwiegend
bekommen Sie Ihr Fahrzeug
schon
direkt nach Tageszulassung beim Händler.
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,,Was
ist eine Kurzzulassung !
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Bei
der Kurzzulassung ist es ähnlich.
Hier
sind die Fristen etwas länger dann ca. 30 - 360 Tage.
(Durchschnittlich
180 Tage)
Die
Prozedur ist ähnlich wie oben bei der Tageszulassung.
Allerdings
kann der Rabatt ein bißchen höher sein.
Weiterhin
kann das Autohaus auch die Zulassung
mit
noch mehr Preisnachlass auf einen anderen
Gewerbetreibenden,
Automobilclub, Verband usw. übertragen.
Natürlich
wird auch bei der Sparte Kurzzeitzulassung
Ihr
bestelltes Wunschfahrzeug als Neufahrzeug einstuft.
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In
diesem Fall werden Sie nach Übergabe, Ummeldung u. Auslieferung,
Besitzer
und Eigentümer.
Sie
bekommen die Fahrzeugpapiere
(Brief
und Schein heute Zulassungsbescheinigung Teil I + II),
eine
Rechnung mit allen Angaben wie Hersteller, Fabrikat, Modell, Typ, Code
Nr.
Fahrgestellnummer
und Kilometerstand.
In
beiden Fällen bleibt das Fahrzeug für die entsprechende Dauer
auf
den Händler zugelassen und wird teilweise sofort
und
manchmal erst nach Ablauf der vereinbarten Frist übergeben.
Überwiegend
bekommen Sie Ihr Fahrzeug
aber
schon direkt nach Anlieferung beim Händler.
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Der
BGH hat vor einigen Jahren in einem Urteil festgestellt,
wann
ein Fahrzeug als Neufahrzeug einzustufen ist:
Ein
Neufahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein, nicht mehr als 1.000
KM
Laufleistung
haben und muss der aktuellen Baureihe entsprechen.
,,,,
Bei
allen Fahrzeugen können für das Auf- und Abladen
und
durch die 1. Inspektion die üblichen KM entstehen.
In
beiden Fällen wird als Halter zuvor der Händler oder z.B. der
Verband stehen,
nicht
aber als Eigentümer.
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Viele
denken noch immer, der Inhaber der Zulassungsbescheinigung
ist
auch gleich der Eigentümer, dass ist aber nicht so.
Halter
ist nicht gleich Eigentümer.
Eigentümer
ist der, der die Dokumente besitzt,
bzw.
die Rechnung und den ausführlichen Kaufvertag.
Schauen
Sie sich einfach mal Ihren aktuellen Brief oder Schein an,
dort
steht:
"der
Inhaber dieses Dokumentes wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".
Sicher
sind Sie jetzt verwundert aber so ist das!
Es
gibt somit beim Kfz 3 Arten: Fzg.-Halter, Eigentümer und
Besitzer!
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Halter
ist das Autohaus bzw. Gewerbetreibender.
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Der
Fzg.-Halter steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2
und
muß nicht der Eigentümer sein -
der
Eigentümer ergibt sich aus dem Kaufvertrag !
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(Der
Besitzer ist derjenige, welcher gerade mit dem Auto unterwegs ist -
kann
auch der Dieb sein, welcher das Auto gerade gestohlen hat
und
damit rumfährt)
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Halter
ist das Autohaus bzw. Gewerbetreibender.
,,,
Versicherungsnehmer
sowie Besitzer und auch Eigentümer ist der Besteller.
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Für
die gesamte Dauer der Kurzzeitzulassung befinden sich der Fahrzeugbrief
und
Fahrzeugschein bei Ihnen.
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Bitte
nachprüfen: je nach Versicherung:
Zu
der Ummeldung / Anmeldung benötigst du
von
deinem Versicherer die eVB-Nr.
sowie
eine sofortige Deckung für einen evtl. Vollkaskoschaden,
da
du sonst nur für Fremdschaden versichert bist aufgrund der vorl.
Kfz-Haftpflichtversicherung
-
Eigenschäden
sind bis zur Bezahlung der Erstprämie
sonst
für dich ausgeschlossen.
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Selbstverständlich
können Sie auch Fahrzeuge
mit
einer Kurzzeitzulassung finanzieren.
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Hinweis:
Dies
ist eine Beschreibung über Erfahrung
beim
Vorgang mit Tages- u. Kurzzeitzulassung.
Jedoch
keine Rechtsberatung und unterliegt unserem UrhG.
siehe:
Urhebergesetz
Mit
freundlichem Gruss
Johann
B. Nehus, sen.
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